Die letzte Injektion

5 Dezember 2012 von Max Kommentieren »

Normalerweise werden unbequeme Gesetze ja gerne kurz vor dem Beginn von „wichtigen“ Fussballspielen im Bundestag durchgepeitscht, wenn sich eh nur noch eine Handvoll Parlamentarier im Plenum befindet. Frei nach dem Motto: „Am besten kriegen das die meisten Betroffenen gar nicht mit, welches Ei wir Ihnen da ins Nest legen.“ Mit der am 8. November beschlossenen Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes haben unsere Volksvertreter einen eindrucksvollen Beweis dafür geliefert, dass die alte Grundregel „erst nachdenken – dann entscheiden“ im Reichstag wohl manchmal außer Kraft gesetzt ist. Worum geht es ? Wieder einmal um eines meiner Lieblingsthemen, die gute alte Lebensversicherung, die für mich in der heutigen Zeit genauso antiquiert ist, wie eine Schreibmaschine. Da bei den derzeitigen Niedrigzinsen, wohl niemand, der all seine Sinne beieinander hat, einen derartigen Vertrag abschliesst, muss sich die Branche etwas einfallen lassen. Schliesslich müssen die zahlreichen Verkäufer und Vertreter ja von irgendetwas leben. Mein Tipp an alle Lebensversicherungsverkäufer: Schult um zum Altenpfleger, wenn die Abschlüsse nicht mehr reichen, da habt ihr einen krisensicheren Job für die Zukunft ! Im ohnehin verwirrenden Dschungel der Begriffe wie Deckungsstock, Überschussbeteiligung oder Beitragsrendite hat es die Lobby der Versicherungsunternehmen jetzt geschafft, einmal mehr die Politik zu instrumentalisieren und einem todkranken Patienten die letzte Aufbauspritze zu verpassen.

Mit Wirkung vom 23.12.2012 sollen Versicherungskunden nicht mehr – wie bisher – automatisch bei Ablauf ihres Vertrags an der Hälfte der angefallenen Buchgewinne beteiligt werden. Dazu muss man wissen, dass gerade bei Verträgen die in den kommenden beiden Jahren auslaufen, diese Buchgewinne teilweise bis zu 10% der Gesamtauszahlung betragen, da die gefallenen Zinsen zu extremen Kursgewinnen bei bestehenden Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren geführt haben.

Diese Kunden hätten dann noch halbwegs die seinerzeit bei Abschluss versprochenen Auszahlungen bekommen. Dies ist nun leider Makulatur. Die Auszahlungen werden in den nächsten Jahren drastisch sinken.

„Wir sind ins Nachdenken gekommen, weil die Gesetzesänderung offenbar bei einigen Versicherten zu einer Minderung der Auszahlung um über zehn Prozent führt. Das hat uns vorher niemand gesagt.“ wurde ein Mitglied des Bundestags in den Stuttgarter Nachrichten diese Woche zitiert. Da ging es bei den zahlreichen Anlässen zu denen die Versicherer im Vorfeld die Entscheidungsträger eingeladen hatten, dann wohl eher um kulinarische Genüsse, die die Sinne vernebelt haben, als um die Sache selber. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Denen, die einen Gewinn gemacht haben, nimmt man mit dieser Gesetzesänderung einen Großteil des Gewinnes wieder weg, um Neuanleger damit zu „füttern“.

 

Das (wie sollte man auch anders erwarten) positive Fazit auf der Internet-Seite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft liest sich wie blanker Hohn für alle Betroffenen:
„Die Neuregelung bedeutet mehr Gerechtigkeit für die Versichertengemeinschaft und den Erhalt garantiesichernder Bewertungsreserven. Dies dient der Sicherheit des wichtigsten privaten Altersvorsorgeprodukts der Deutschen. Langfristige Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung, um späterer Altersarmut entgegenzuwirken.“

Auf Deutsch: „Wir werden auch weiterhin völlig intransparent Gelder zwischen unseren Beitragszahlern (die eh zu blöd sind, um unsere Vertragsbedingungen zu verstehen) und uns, nach Belieben verschieben. Schließlich müssen unsere Vertreter ja weiter möglichst viel von diesem Unsinn verkaufen. Unsere Lobbyisten in Berlin werden auch weiterhin versuchen mit aller Kraft Einfluss in die Politik zu nehmen, damit wir weiterhin ungeschoren unseren Geschäften nachgehen können.“ Eines muss man den Versicherern schon lassen. Die Politik haben Sie immer gut im Griff gehabt. Mit welcher rationalen Begründung zum Beispiel sind Lebensversicherungsbeiträge z.B. steuerlich abzugsfähig und Aktien-Sparpläne nicht.

Bleibt nur zu hoffen, dass sich der Bundesrat eines Besseren besinnt und mit dem nötigen Maß an Vernunft diesen Beschiss wieder korrigiert. Und bevor sie einem künftigen Altenpfleger ein Dokument unterschreiben, denken Sie dran: Wer braucht heutzutage noch eine Schreibmaschine ?