Es ist ja jetzt Weihnachten und da soll man sich mit positiven Dingen befassen. Das denkt sich auch die Finanzverwaltung und von daher ist die Nachricht, dass seit letzten Freitag seitens der Finanzämter auf Mahnungen, Zwangsmaßnahmen etc. verzichtet wird, für mich die Nachricht der Woche. Obwohl diese Maßnahme nicht ganz neu ist (den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ rufen die Steuerbehörden eigentlich jedes Jahr aus) ist es doch eine der wenigen Meldungen, über die sich der ein oder andere in diesen Tagen freuen kann. Wenn man die Schlagzeilen durchblättert, findet man nämlich auffallend viele Negativmeldungen. „Gericht schickt U-Bahn Schläger in Haft“ , „Lebenslang für Kindermörder“, „Angst vor Bio-Mörderwaffe“, „Kim lässt Militär aufmarschieren“ so das spontane Ergebnis eines Ausflugs auf die Internetseiten diverser Printmedien. Aber, wie so oft im Leben, dürfen auch die „Steuerverweigerer“ die Rechnung nicht ohne den Wirt machen. Spätestens wenn die Sektgläser vom Silvesterball wieder sauber gespült im Schrank stehen, holt auch diese Klientel wieder die Realität ein. Säumige Steuerzahler werden nämlich mit einem Verzugszins von 6% p.a. zur Kasse gebeten. War das vor 20 Jahren noch ein verhältnismäßig günstiger Zins (für Hauskredite mussten damals 8% und mehr gezahlt werden) so ist das in der heutigen Zeit für den Steuerzahler eher ein schlechtes Geschäft. Umgekehrt können sich all diejenigen, die in den Genuss einer Steuererstattung kommen, oftmals auch über einen dicken Batzen an Zinsen freuen, die Ihnen das Finanzamt zusammen mit der Steuererstattung überweist. Denn zu viel gezahlte Steuern werden nach einer Frist von 15 Monaten ebenfalls mit dem unschlagbaren Zinssatz von 6% p.a. vergütet. Da soll mir doch nochmal einer über die mickrigen Zinsen bei der Bank jammern. Zeigen Sie dem Finanzamt doch einfach mal ebenfalls Ihre weihnachtliche Seite und machen Sie einfach zum Jahresende eine freiwillige Steuervorauszahlung. Damit helfen Sie der Bundesrepublik Deutschland vielleicht auch wieder bei den Rating-Agenturen (einer meiner Wünsche für 2012 wäre, dass es diese Halunken am Jahresende dann nicht mehr gibt) aufgrund der prall gefüllten Kasse eine bessere Bonitätsnote zu bekommen. Das das Finanzamt Ihnen dieses Geld irgendwann wieder zurückzahlen muss, werden diese „Zahlenknechte“ höchstwahrscheinlich eh nicht merken. Aber wir wollen uns ja wie eingangs gesagt mit positiven Dingen beschäftigen. Deshalb erspare ich mir auch weitere Ausführungen zu „negativ thesaurierten Kapitaleinkünften“, „Altersvorsorgebeiträgen im Sinne des § 10 a ESTG“ und der „Steuerermäßigung nach § 35 ESTG“. Der Deckel dieses Beitrags findet nirgendwo auf der ganzen Welt einen passenderen Topf als das deutsche Steuerrecht. Und die ganzen Steuer-Reformen, die ich in den letzten 25 Jahren miterlebt habe, haben eines gemeinsam: Einfacher und übersichtlicher geworden ist es definitiv nicht. Nicht nur für diese Kolumne gilt – und das gebe ich gerne zu – dass so ein Beitrag leichter von der Hand geht, wenn man dabei in entspannter Atmosphäre eine gute Flasche Wein in Wasser verwandelt. Wenn ich mir allerdings so manche Steuergesetze anschaue , die in den letzten Jahren gestrickt wurden, müssen es ganze Fässer gewesen sein, die die Verantwortlichen vor der Verabschiedung genossen hatten. Bei klarem Kopf und Verstand kann man sich solche Dinge nicht ausdenken.
Ich wünsche allen Lesern frohe und gesegnete Weihnachten. Auch wenn es sich für den einen oder anderen in diesem Jahr – aufgrund der „arbeitgeberfreundlichen Lage“ – vielleicht nur wie ein „verlängertes Wochenende“ anfühlt. Aufgrund des bevorstehenden Schaltjahrs in 2012 sieht‘s da beim kommenden Weihnachtsfest schon wieder anders aus. Nutzen Sie die Zeit um inne zu halten und setzen Sie sich die richtigen Ziele für das Jahr 2012.
Ihr Markus Stillger