Riester- und Rürup-Rente: Genial oder Mogelpackung?

1 Februar 2010 von Max Kommentieren »

Wenn man sich die Werbeanzeigen der Finanzindustrie seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Herbst 2008 etwas genauer anschaut, stellt man fest, dass es fast kein Unternehmen gibt, welches nicht die Vorteile der sogenannten „Altersvorsorge-Vehikel“ Riester-Rente bzw. Rürup-Rente in den Vordergrund stellt.

Wie in der Werbung üblich, haben alle Anbieter natürlich die (aus Ihrer Sicht) „optimal auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmten“ Produkte im Angebot.

Ohne Zweifel gilt: Alleine auf die gesetzliche Altersversorgung darf sich in der heutigen Zeit niemand mehr verlassen, aber deshalb gilt es für jeden einzelnen um so mehr die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge genau zu prüfen bzw. zu hinterfragen.

Wobei es hier für die meisten Betroffenen um Zeiträume von 20 – 30 Jahren oder sogar länger geht.

Und genau unter diesem Aspekt ergeben sich für den Anleger 3 Problemzonen, die man sich als „Käufer“ einer Riester bzw. Rürup-Rente vor Augen halten sollte.

  1. Diese Produkte verlangen eine Kapitalgarantie, d.h. der Käufer bekommt zum Ablauf mindestens die Summe seiner eingezahlten Beiträge garantiert.
    Das hört sich erst einmal gut an, bedeutet aber in der Praxis, dass sich der Verwalter des Kapitals Restriktionen unterwirft, die ihn in seiner Anlageflexibilität einschränken bzw. auch direkte Absicherungskosten nach sich ziehen.
    Man kann das mit der Situation eines bekannten holländischen Fussballtrainers vergleichen, der Ribery und Robben auf der Bank lassen muss und dafür „Katsche“ Schwarzenbeck reaktiviert, nur damit „die Null steht“.
    Nur wenn ein Anlagemanager (bzw. Fussballtrainer) die Freiheit hat, auch mal etwas zu riskieren, kann er aus den vorhandenen Möglichkeiten das Optimale rausholen
    So war z.B. einer der größten Anbieter am Markt, der mit einem aktienbasierten Produkt geworben hat (eigentlich keine schlechte Idee, da Aktien auf Sicht der letzten 30 Jahre nachweislich die beste Anlageklasse darstellten)  gezwungen durch die Kurseinbrüche im Jahr 2008 das Kapital der Anleger zu Tiefstkursen in „sichere Festzinsanlagen“ umzuschichten, damit am Ende der Laufzeit die Kapitalgarantie gewahrt bleibt.
  2. Die Auszahlungen aus dem angesparten Kapital sind in voller Höhe steuerpflichtig.
    Das ist eigentlich ein Skandal. Sie legen bereits versteuertes Geld an und müssen dann nicht nur die Zinsen, sondern auch die Rückzahlung dieses Kapitals versteuern.
  3. Riester bzw. Rürup Verträge sind in der Regel „gezillmert“, d.h. die Abschlussprovision, die sich nach dem Sparziel des Vertrags bemisst, wird dem Vertrag zu Beginn komplett belastet bzw. über die ersten 5 Jahre verteilt.

Das braucht in der heutigen Zeit kein Mensch.

Stellen Sie sich vor, sie kaufen ein Auto und zahlen dann automatisch für die nächsten 10 Jahre die Reparaturkosten im Voraus. Wer macht sowas ?

Das sollte man zumindest wissen, da in der Werbung natürlich in erster Linie die Zulagen, die man vom Staat erhält, in den Vordergrund gestellt werden.

Diese Zulagen machen Riester- bzw. Rürüp-Rente in der Tat für einen jeweils sehr eingegrenzten Personenkreis attraktiv.

Wenn ich aber gleichzeitig lese, dass 25% aller Sparer, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, „vergessen“ die Zulage zu beantragen, dreht sich das Ganze schnell von „genial“ hin zur „Mogelpackung“.

Dann kann man Riester bzw. Rürup-Produkte wohl eher als die „Abwrackprämie der Finanzindustrie“ bezeichnen, was im Kern bedeutet, dass es nicht nur zu viele Autofirmen in unserem Land gibt, sondern definitiv auch zu viele Finanzberater…