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Ein kurzsichtiges Urteil !

11 August 2016

Mit Urteil vom 4. August 2016 hat das Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen  „321 O 10/16“ die Hamburger Sparkasse verurteilt, einem Kunden, der dort vor 8 Jahren einen Darlehensvertrag über 380.000 € abgeschlossen hat, wegen einer „fehlerhaften Formulierung in der Widerrufsbelehrung“ einen Schadensersatz in Höhe von insgesamt 68.500 € zu zahlen.

Der Anwalt des Klägers lässt sich in einer Pressemitteilung mit den Worten feiern: „Jetzt müssen sich die Hamburger Sparkasse und alle bisher noch nicht vergleichsbereiten Sparkassen warm anziehen“,

Viele werden jetzt denken, „endlich mal einer, der es den raffgierigen Bankern gezeigt hat !“

Ich sehe das komplett anders.

Dieser Fall ist ein Musterbeispiel für die sich immer mehr verbreitende Mentalität in unserem Land nach dem Motto: „Wenn’s läuft wird der Gewinn eingesteckt und wenn’s net läuft wird geklagt!“ In diesem Fall hatte der Kläger vor 8 Jahren ein Darlehen zu einem Fest-Zinssatz von 5,25% über 10 Jahre abgeschlossen. Auch wenn sich viele da nicht mehr daran erinnern können: Das war zum damaligen  Zeitpunkt (2008) ein marktgängiger Zinssatz und der heutige Kläger hat mit Sicherheit damals die Bank mit dem Gefühl verlassen „da hab ich mir ja jetzt noch schnell einen guten Zinssatz gesichert, bevor die Zinsen weiter steigen“.

Dass infolge der Finanzkrise dann die Zinsen für Darlehen mit 10-jähriger Laufzeit von 5,25% auf bis zu 1% sinken, konnte zu diesem Zeitpunkt kein Mensch vorhersehen. Ebensowenig wie man vorhersehen konnte, dass Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre die Zinsen für solche Kredite durch die Öffnung der Grenzen im Osten relativ schnell von 7% auf 9% anstiegen. Ich gehe jede Wette ein: Wäre die Problemetik „falsche Widerrufsbelehrung“ zu diesem Zeitpunkt aufgetreten, hätte der Kläger die „Füße still gehalten“ und sich still und leise über sein „günstiges Darlehen“ in Höhe von 7% gefreut, während alle anderen, die dann zwei Jahre später Kapitalbedarf hatten, 9% bezahlen mussten. Und jetzt auf einer falschen Formulierung der Widerrufsbelehrung rumzuhacken ist in meinen Augen „übelstes Schmarotzertum“. Der Komplex „Widerrufsbelehrung“ war im Jahr 2008 zudem nur wenigen Finanzierungsspezialisten überhaupt bekannt.

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Der Kläger war ein Arzt, also jemand dem man durchaus zutrauen kann, das Kleingedruckte in einem Formular nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen. Er hätte doch genauso gut sein Darlehen zu variablen Zinsen abschließen können, dann würde er von der jetzigen Niedrigzinsphase profitieren. Aber das Risiko dann möglicherweise steigender Zinsen einzugehen wollte der „Quacksalber“ damals offensichtlich nicht. Um am 30.05.2015 – also gut sieben Jahre nach Vertragsunterzeichnung – sagt er dann „och, das wollte ich doch damals gar nicht so…“ Dazu fällt mir nur der alte Nassauer Grundsatz ein „Bloose uns Mähl im Maul behalle, gieht net !“. Diesem „Prozesshansel“ geht es einzig und alleine darum die Verantwortung für seine damalige wirtschaftliche Fehlentscheidung, nämlich einen Zehn-Jahres-Vertrag mit 5,25% Zinsen zu unterschreiben, auf andere abzuwälzen. Und „andere“ sind in diesem Fall wir alle, da nämlich die Folgen eines solches Urteil logischerweise nicht der „heilige Geist“ trägt, sondern alle Sparkassen-Kunden, da die dadurch entstanden Kosten umgelegt werden müssen. Und der Itzehoer SV 09 muss sich für die Beflockung der nächsten Trainingsanzüge einen neuen Werbepartner suchen, weil das dann die ersten Maßnahmen sein werden, an denen die Sparkasse sparen muss. Von künftigen Restriktionen bzw. Schwierigkeiten bei der Vergabe von Darlehen (hier hat uns die EU ja bereits mit der neuen Immobilienkredit-Richtline ein schönes Ei ins Nest gelegt) ganz zu schweigen. Demnächst wohl auch ein Thema an dieser Stelle.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-regulierung-die-neue-immobilienkredit-richtlinie-hilft-niemandem-1.2996443

Die Banken stehen in der heutigen Zeit ja in vielen Fällen in der Kritik: Aber in diesem Punkt muss ich das Kreditgewerbe ausdrücklich auch einmal in Schutz nehmen. Es gibt viele Bereiche, wo die Banken (aber weniger Volksbanken und Sparkassen) zurecht in der Kritik stehen. In diesem Fall geht es aber nicht um die klassische Falschberatung, wo einem sicherheitsorientiertem Kunden ein risikobehaftetes Produkt verkauft wurde, sondern einzig und allein um die Verschaffung eines persönlichen und ich sage das nochmal „NICHT VERDIENTEN“ Vorteils.

Auch der Anwalt und der Richter geben kein gutes Bild ab

In meinen Augen gehört es auch zur Pflicht eines Anwalts einem Mandanten ggf. auch einmal von einer Klage abzuraten. Auch wenn er diesen Fall für seinen Mandanten sogar gewonnen hat. Unter dem Strich hat er allen Bankkunden hier einen Bärendienst erwiesen. Die meisten wissen es nur noch nicht. Aber wir haben halt leider auch viel zu viele Advokaten in unserem Land, weshalb solche Prozesse überhaupt geführt werden. Ich habe in der vergangenen Woche sogar von einem Fall Kenntnis erhalten, wo ein Kunde seine Bank verklagt hat, obwohl er durch positive Währungseffekte weniger Geld an die Bank zurück gezahlt hat, als er ursprünglich aufgenommen hatte. Aber Hauptsache die Widerrufsbelehrung war falsch !

Zur „sportlichen Leistung“ des Richters in diesem Fall sage ich lieber nichts, sondern halte mich lieber an das Motto von Jürgen Klopp, der sich nach einem „verpfiffenen Spiel“ einmal mit den Worten „wenn ich alles sage, was ich denke, werde ich ein Leben lang gesperrt“ diplomatisch geäußert hat. Nur soviel: Beim Salomon ist dieser Richter nicht in die Lehre gegangen und Weitsicht sieht anders aus.

Und an den „Gewinner“ dieses Prozesses richte ich meine Abschlussworte: Herzlichen Glückwunsch, ich hoffe Sie benötigen niemals mehr in ihrem Leben einen Kredit bzw. eine Bank. Und wenn Sie Ihr Geld anlegen wollen: Bei mir können Sie leider nicht Kunde werden. Auf solche Leute wie sie kann ich – Gott sei Dank – verzichten.